Die Zeiten ändern sich. Während heute Burgen oft als Stätte der Begegnung dienen und zur Besichtigung, zum Staunen und Innehalten einladen so sind sie doch urspünglich Bauwerke welche (auch) auf das Rückziehen und Verteidigen von Leib, Leben und Gut angelegt waren.
Und genau zu diesem Zweck wurden verschiedenste Vorrichtungen erfunden die ein ungewünschtes Betreten der Burg verhindern sollten. Eine solche Vorrichtung war die Senkscharte.
Eine Scharte wird zunächst als ein Einschnitt in Mauern oder Wehrgängen einer Burg definiert werden als Öffnung für Schusswaffen aller Art diente konnte.
Eine Art spezielle Art dieser Scharten ist die Senkscharte. Es handelt sich um eine Öffnung in einem Wehrgang welche sich nach unten öffnet und dazu diente einen Gegner zu bekämpfen der sich bereits nahe der Mauer befand oder um einen Eingang nochmals besonders zu sichern.
Die hierzu im unteren Bereich der Scharte nach außen hin abwärts geführte Neigung führt zu einer Verkleinerung des toten Winkels im Mauervorfeld bzw. am Mauerfuß.
Zwei schöne Beispiele hierfür befinden sich an der westlichen Wehrmauer der Oberburg. Dort befindet sich (neben der großen Zisterne) ein Durchlass in der Wehrmauer welcher (etwas schräg oberhalb) durch eine breitrechteckige Senkscharten in der Wehrmauer (Maße ca. 70 cm mal 60 cm) gesichert wird. Die Wehrmauer selbst erfährt durch eine sich nochmals weiter oben in dem Wehrgang befindliche Senkscharte (Maße ca. 60 auf 40 cm) eine zusätzliche Verteidigungsmöglichkeit.
Kleiner Hinweis: Die Treppe zu dem Durchlass stammt aus dem 20. Jahrhundert.
Quelle: Burgenlexikon Band III
Recherche und Text: Andreas Rauch, Burgverwaltung