Burg“Einblicke“ – Das Finkentürmchen – Eine Namensinterpretation

In der Südmauer von Burg Lichtenberg, ungefähr in der Mitte, gegenüber dem Urweltmuseum Geoskop befindet sich ein Flankierungsturm der die doch recht lange Aussenmauer zusätzlich sichert. Im Volksmund wird dieser Turm schon seit jeher „Finkentürmchen“ genannt.

Eine Erklärung für diesen Namen gibt es nicht oder sie ist eben verloren gegangen.

Naheliegend ist die Vermutung, dass der Namen von dem Vogel „Fink“ herrühren könnte, denn immerhin ist es ja das „Finkentürmchen“.

Hier soll eine andere Erklärung erläutert und zur Diskussion gestellt werden:

In Deutschland gibt es den Familienname „Finkler“. Dieser leitet sich aus dem Beruf des Finklers ab, welcher im Mittelalter Schuhe aus Leder oder Stoff (genannt Finken) vor allem für die einfachen Leute hergestellt hat.

Nun war der „Finkenturm“ von Burg Lichtenberg wahrscheinlich nicht durchgehend durch eine Wachmannschaft besetzt und es ist denkbar, dass das Gebäude auch als Wohnraum genutzt wurde. Eben durch einen Finkler. Dadurch wäre die Unterhaltung des Turmes sowie eine sinnvolle Nutzung sichergestellt.

Davon abgeleitet könnte sich über die Jahre die Bezeichnung „Finkenturm“ eingebürgert haben.

Ein Beispiel für solch eine Namensentwicklung ist eine Burg von Heinrich I., (* um 876; † 2. Juli 936) der unter Anderem  als Heinrich der Finkler bekannt ist.  Dieser errichtete in Nordhausen/Thüringen Anfang des 10. Jahrhunderts eine Burg welche umgangssprachlich die „Finklerburg“ genannt wurde. Ein im 15. Jahrhundert an gleicher Stelle errichtetes Fachwerkhaus trägt noch heute den Namen „Finkenburg“.

Es ist denkbar, dass auch hier eine solche Namensentwicklung erfolgt ist.

Was meinen die werten Leser und Leserinnen zu dieser Interpretation?

 

Quelle:

www.namensherkunft.de

www.nordhausen-wiki.de

Recherche Rauch

Burg“Einblicke“ – Ein oder zwei Torflügel ?

Die ersten Baumeister wählten den Bauplatz für Burg Lichtenberg mit Bedacht. Die Anlage zählt zu dem Typ der Spornburg.

Angelegt wurde Sie auf einem langgezogenen dreieckigen Bergrücken.

Während zwei Seiten durch steile Hänge recht gut geschützt sind befindet sich der Schwachpunkt im Osten der Anlage.

Diese wurde daher auch im Laufe der Zeit besonders gesichert.

Durch Halsgräben, Zwinger, Türme, Zugbrücke und 3 Tore.

Wer Burg Lichtenberg heute besucht betritt diese in der Regel durch das im Ende des 16. Jahrhunderts errichtete äußere Tor und passiert auf dem Weg zwei weitere Tore, die jeweils älteren Datums sind.

Nach dem Verfall der Anlage existierten zwar noch die mehr oder wenig gut erhalten Durchgänge jedoch fehlten die Torflügel vollkommen.

Erst 1964 wurde durch das Landesdenkmalamt in Mainz der Hauptzugang durch ein zweiflügliges Tor versehen.

Die anderen Durchlässe blieben ohne. So stellt sich auch heute noch der Zugang zur Burg dar.

Bei näherem Hinsehen fällt auf, dass sowohl das große Eingangstor, als auch das darauf folgende Tor  jeweils oben in einer Ecke (beim Großen Eingang links, beim Nächsten Eingang rechts) die Aufnahme von Torflügel (sog. Angelloch) aufweisen. Auf der gegenüberliegenden Seite als auch auf dem Boden fehlen diese.

Der Weg selbst wurde schon eh und je freigehalten, ausgebessert und sogar gepflastert. Die vorhandenen Aufnahmelöcher wurden hierbei mit Sicherheit beseitigt.

Ein zweites nicht vorhandenes Angelloch  oberhalb des Tordurchllasses hingegen läßt  nur den Schluß zu, dass es sich um lediglich einen Torflügel handelte.

Das dritte Tor (vor der heutigen Wirtschaft) entbehrt jeglichem Hinweis auf einen vorhandenen Torflügel. Sicher ist jedoch, dass hier eine Zugbrücke vorhanden war. Sollte es ein zusätzliches Tor gegeben haben, so kann auch hier von nur einem Flügel ausgegangen werden.

Weitere Tore dürften sich bei dem Zugang zur Oberburg, im Norden gleich nach dem Urweltmuseum Geoskop und zur Sicherung der St. Georgskapelle und damit der Unterburg befunden haben.

Obwohl auch hier kaum noch Anhaltspunkte  vorhanden sind kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Prinzip des einflügligen Tores verfolgt wurde.

Quellen:

Recherchen Rauch

Haarbeck – Geschichte der veldenz-zweibrückischen Burg Lichtenberg (Landkreis Kusel/Pfa

Burg“Einblicke“ – Dach oder kein Dach

Immer wieder kommt die Frage auf, ob in früherer Zeit der Bergfried auf Burg Lichtenberg, so wie beim Wiederaufbau 1983 geschehen, mit einem Dach versehen war.

Auch bei den Rekonstruktionsversuchen der Burg um 1620 stellte sich diese Frage.

Im Endeffekt wurde sich entschlossen den Turm mit einem Dach darzustellen.

Das diese Vermutung letztendlich richtig war lässt sich durch ein eine Zeichnung aus dem Jahre 1598 belegen. Die Zeichnung zeigt zwar hauptsächlich die Saline in Kusel-Diedelkopf, im Hintergrund ist jedoch die Burg Lichtenberg dargestellt. Und siehe da: Der Bergfried ist mit einem Turm versehen.

 

Quelle:

Zeichnung der Saline Diedelkopf 1596 (Walther Haarbeck: Geschichte der veldenz-zweibrückischen Burg Lichtenberg 1975 Seite 75)

Recherche Rauch

 

Fantasy-Fotoshooting auf Burg Lichtenberg

Am 21. April  ab 14 Uhr tummeln sich seltsame Gestalten auf Burg Lichtenberg – Orks und Krieger geben sich ein Stelldichein.

Die wunderbare Kulisse von Burg Lichtenberg wird für ein Fotoshooting der besonderen Art dienen.

Orkkrieger des Clans  Baraghai’oschdun sind in Ihren Gewandungen und Masken zu bewundern.

Wer ein Hauch Mittelerde erleben und Bilder von besonderer Art zum Andenken mitnehmen möchte sollte dies nicht verpassen.

Burg“Einblicke“ – Wie bekommt man ein Fürstentum?

Der 1814/15 tagende Wiener Kongress sollte Europa nach der Zeit von Napoleon neu gliedern. Im April 1815 fielen große Teile der nunmehr herrenlosen Gebiete an Preußen. Die neu gebildeten Kantone St. Wendel, Grumbach und Baumholder wurden aber als Exklave dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld unter Herzog Ernst I. zugesprochen. Das Gebiet mit ca. 25.000 Seelen und einer Fläche von 537 km2 wurde nach der hier liegenden Burg „Fürstentum Lichtenberg“ genannt. Der knapp 100 Gemeinden zählende Landstrich liegt heute im Saarland und in Rheinland-Pfalz.

Die Besitzergreifung des späteren „Fürstentum Lichtenberg“ durch Sachsen-Coburg erfolgte durch das „Besitzergreifungspatent“ vom 11. September 1816 und sei hier wiedergebeben. Die Abschrift stammt aus dem Buch von Josef Dreesen :

Wir Ernst, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, Souverainer Fürst von Coburg und Saalfeld, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravensberg ect. fügen hiermit zu wissen:

Nachdem in Gemäßheit der von den verbündeten hohen Mächten hinsichtlich des Uns in der Wiener Congreßacte und in späteren Uebereinkünften zugesicherten Landesbezirkes, Uns und Unserem Herzogl. Hause folgende Theile im ehemaligen Saar=Departement, nämlich:

  1. der Canton Grumbach, mit Ausnahme der königlich Baierischen Orte Sct. Julian und Eschenau, und der Landgräftlich Hessen=Homburgischen Ortsschaften Bärenbach, Becherbach, Otzweiler und Hoppstädten,
  2. der Canton Baumholder, mit Ausnahme der Preußisch bleibenden Orte Nohen, Nohefelden, Gimbweiler und Wolfersweiler
  3. der Canton Sanct=Wendel, mit Ausnahme der königlich Baierischen Orte Bubach, Saal, Niederkirchen, Marth, Hof und Osterbrücken, sodann der Preußen vorbehaltenen Orte Haßborn, Tauweiler, Thelig (oder Theley), und der Gemeinden Oßweiler, Eizweiler, Hirstein, Reichweiler und Moosberg, Steinberg und Deckenhard, Wallhausen und Schwarzhoff, und Imsbach,
  4. von dem Canton Cusel, die an Preußen gefallenen Orte Burglichtenberg, Thallichtenberg, Ruthweiler, Pfeffelbach, Reichweiler, und Schwarzerden

Von dem Canton Tholey, die Gemeinden Namborn, Guidesweiler, Gronig, Osebach und Oberthal, Innweiler, Elmeren, Bliesen, Niederhofen, Winterbach, Alzweiler und Marpingen, endlich

  1. von dem Canton Ottweiler, die Gemeinden Werschweiler, Dörenbach, Wethshausen, Steinbach, Niederlinxweiler (oder Niederlinnweiler), Remmesweiler, Mainzweiler und Urexweiler

Mit allen Eigenthums= und Landes=Hoheitsrechten unter dem 9ten dieses Monats überwiesen worden sind;

so haben Wir hierauf beschlossen, von gedachten Landestheilen sammt deren Zugehörungen Besitz ergreifen zu lassen. Indem Wir nun solches thun, verlangen Wir von sämmtlichen Einwohnern und Unterthanen, wie auch von allen angestellten Dienern, das sie Uns, ihrem nunmehrigen Landesherrn, treu und gehorsam und zur Erfüllung der ihnen gegen Uns obliegenden Pflichten bereit und willig seyen, und hierdurch ihre Unterthänigkeit beweisen. Wir werden ihnen dagegen Unsern Landesherrlichen Schutz und Unsere Gnade und Vorsorge durch unpartheyische Rechtspflege und ungestörte Religionsfreyheit gleich Unsern übrigen Unterthanen, angedeihen lassen.  Die dermahlen angestellte Local=Beamte, welche treu die ihnen anvertrauten Stellen verwalten, bleiben provisorisch in ihren Dienststellen. Wir haben Unserem Obristlieutnant Emil von Coburg, und Unserm Landesregierungsrathe Johann Friedrich Eusebius Lotz, die Besitznahme übertragen, und es haben daher die sämmtlichen Unterthanen den von diesen in Unserm Namen getroffen werdenden Anordnungen und Einrichtungen schuldige Folge zu leisten.

Zu[r] Urkunde dessen haben Wir gegenwärtiges Patent eingenhändig unterschrieben, und mit Unserm herzoglichen Siegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben Coburg zur Ehrenburg, den 11ten September 1816

Ernst, H.z.S.C.S

Quelle:

Jan Fickert

Josef Dreesen „Das Fürstenturm Lichtenberg (1816 – 1832) im Vormärz“