Bestehen oder Vergehen – der befohlene und doch nie vollzogene Abriß von Burg Lichtenberg

Auf dem höchsten Teil eines lang gesteckten Bergrückens nimmt Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts die Geschichte von Burg Lichtenberg ihren Anfang.

Als Begründer der Burg gilt Graf Gerlach der III. von Veldenz der die Burg widerrechtlich auf dem Grund und Boden der Benediktinerabtei St. Remigius in Reims erbaute.

Als deren Schutzvogt im alten Remigiusland wäre es seine Aufgabe gewesen die auf einen gegebenenfalls bewaffneten Schutz angewiesen Mönche zu unterstützen, jedoch keinesfalls eine eigene Wehranlage zu errichten. Durch Beginn des Baus von Burg Lichtenberg überschritt er seine Aufgaben und Befugnisse bei Weitem.

Folglich verklagte ihn der Abt der Benediktinerabtei St. Remigius Peter III. beim königlichen Hofgericht.

Durch diesen Umstand tritt Burg Lichtenberg 1214 erstmals schriftlich ins Licht der Geschichte.

Am 22. November  1214 verkündete der Stauferkönig Friedrich II. auf dem Hoftag zu Basel ein Urteil des Königlichen Hofgerichts, wonach der Graf gewaltsam und unrechtmäßig auf Eigengut des Benediktinerklosters St. Remigius in Rheims, trotz der von Abt und Mönchen erhobenen Klage, die Burg Lichtenberg erbaut habe.

Nach einstimmig ergangenem Urteilsspruch sollte die Burg wieder abgerissen werden.

Das in lateinischer Sprache verfasste Urteil lautet in deutscher Übersetzung in etwa:

„Friedrich der II. von Gottes Gnaden Römischer König, allzeit Mehrer des Reiches und König von Sicilien.

Allen, die dieses gegenwärtige Schriftstück zu Gesicht bekommen, um zu hören und zu glauben, was wir bezeugen, Euch machen wir kund und offenbar durch diese urkundliche Eröffnung wie folgt:

Als wir auf dem feierlichen Hoftage zu Basel Gericht hielten, wurde einstimmig von allen rechtmäßigen Mitgliedern in unserer Gegenwart öffentlich folgendes Urteil gefällt:

Kraft königlicher Machtvollkommenheit sind wir gezwungen, die Burg Lichtenberg, welche der Graf von Veldenz auf dem Eigentum des heiligen Remigius von Rheims trotz des Einspruchs und der Beschwerde des dortigen Abtes und sämtlicher dortigen Brüder gewaltsam und widerrechtlich erbaut hat niederzureißen. Von Rechts wegen.

Zeugen dieser Verhandlung sind folgende:

Dietrich, Erzbischof von Trier

Amadeus, Erzbischof von Besancon

Berard, Erzbischof von Palermo

Konrad, Bischof von Metz und Speyer, Kanzler des Kaiserlichen Hofes

Heinrich, Bischof von Straßburg

Otto, Herzog von Meran

Anselm von Justingen

Walther, Mundschenk am Kaiserliche Hof

Und mehrere andere.

Verhandeln am 22. November 1214“

Stellt sich doch die Frage warum dieser Abriß nicht erfolgte. Nun ja hier kommen zwei Möglichkeiten, vielleicht sogar Beide,  in Betracht:

Die Grafen von Veldenz waren ein angesehenes, mächtiges und einflußreiches Geschlechter im Reich. Sie hatten ein gutes Verhältnis zu Kaiser aber auch zur Kirche. Mitglieder der Familie fanden sich im Gefolge der deutschen Könige und Kaiser, stellten aber auch Schirm- und Schutzvögte für die Kirche und hatten hohe kirchliche Ämter inne.

Es war aber auch üblich einfach Streitigkeiten durch Zahlung einer mehr oder minder hohen Summe Geldes aus der Welt zu schaffen.

Wie dem auch sei: Der Vollzug des königlichen Urteils wurde wohl nicht sonderlich betrieben oder von den Veldenzern ernst genommen.

Im Gegenteil: Die Burg wurde sogar ausgebaut und erweitert bis sie ihre imposante Länge von 425 Metern erreichte und uns heute ein wundervolles Ausflugsziel bietet.

Quelle

Daniel Hinkelmann 1981 – Burg Lichtenberg einst und jetzt

Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde Kaiserslautern – Pfälzisches Burgenlexikon Band III

Eigene Recherchen

Text: Andreas Rauch

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