Kategorie: Burg“Einblicke“
Immer wieder kommt die Frage auf, ob in früherer Zeit der Bergfried auf Burg Lichtenberg, so wie beim Wiederaufbau 1983 geschehen, mit einem Dach versehen war.
Auch bei den Rekonstruktionsversuchen der Burg um 1620 stellte sich diese Frage.
Im Endeffekt wurde sich entschlossen den Turm mit einem Dach darzustellen.
Das diese Vermutung letztendlich richtig war lässt sich durch ein eine Zeichnung aus dem Jahre 1598 belegen. Die Zeichnung zeigt zwar hauptsächlich die Saline in Kusel-Diedelkopf, im Hintergrund ist jedoch die Burg Lichtenberg dargestellt. Und siehe da: Der Bergfried ist mit einem Turm versehen.
Quelle:
Zeichnung der Saline Diedelkopf 1596 (Walther Haarbeck: Geschichte der veldenz-zweibrückischen Burg Lichtenberg 1975 Seite 75)
Recherche Rauch
https://www.instagram.com/reel/C4Gvgwkrlgs/?igsh=MWIzbzR1eHA5eW92eQ==
Am 21. April ab 14 Uhr tummeln sich seltsame Gestalten auf Burg Lichtenberg – Orks und Krieger geben sich ein Stelldichein.
Die wunderbare Kulisse von Burg Lichtenberg wird für ein Fotoshooting der besonderen Art dienen.
Orkkrieger des Clans Baraghai’oschdun sind in Ihren Gewandungen und Masken zu bewundern.
Wer ein Hauch Mittelerde erleben und Bilder von besonderer Art zum Andenken mitnehmen möchte sollte dies nicht verpassen.
Der 1814/15 tagende Wiener Kongress sollte Europa nach der Zeit von Napoleon neu gliedern. Im April 1815 fielen große Teile der nunmehr herrenlosen Gebiete an Preußen. Die neu gebildeten Kantone St. Wendel, Grumbach und Baumholder wurden aber als Exklave dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld unter Herzog Ernst I. zugesprochen. Das Gebiet mit ca. 25.000 Seelen und einer Fläche von 537 km2 wurde nach der hier liegenden Burg „Fürstentum Lichtenberg“ genannt. Der knapp 100 Gemeinden zählende Landstrich liegt heute im Saarland und in Rheinland-Pfalz.
Die Besitzergreifung des späteren „Fürstentum Lichtenberg“ durch Sachsen-Coburg erfolgte durch das „Besitzergreifungspatent“ vom 11. September 1816 und sei hier wiedergebeben. Die Abschrift stammt aus dem Buch von Josef Dreesen :
Wir Ernst, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, Souverainer Fürst von Coburg und Saalfeld, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravensberg ect. fügen hiermit zu wissen:
Nachdem in Gemäßheit der von den verbündeten hohen Mächten hinsichtlich des Uns in der Wiener Congreßacte und in späteren Uebereinkünften zugesicherten Landesbezirkes, Uns und Unserem Herzogl. Hause folgende Theile im ehemaligen Saar=Departement, nämlich:
- der Canton Grumbach, mit Ausnahme der königlich Baierischen Orte Sct. Julian und Eschenau, und der Landgräftlich Hessen=Homburgischen Ortsschaften Bärenbach, Becherbach, Otzweiler und Hoppstädten,
- der Canton Baumholder, mit Ausnahme der Preußisch bleibenden Orte Nohen, Nohefelden, Gimbweiler und Wolfersweiler
- der Canton Sanct=Wendel, mit Ausnahme der königlich Baierischen Orte Bubach, Saal, Niederkirchen, Marth, Hof und Osterbrücken, sodann der Preußen vorbehaltenen Orte Haßborn, Tauweiler, Thelig (oder Theley), und der Gemeinden Oßweiler, Eizweiler, Hirstein, Reichweiler und Moosberg, Steinberg und Deckenhard, Wallhausen und Schwarzhoff, und Imsbach,
- von dem Canton Cusel, die an Preußen gefallenen Orte Burglichtenberg, Thallichtenberg, Ruthweiler, Pfeffelbach, Reichweiler, und Schwarzerden
Von dem Canton Tholey, die Gemeinden Namborn, Guidesweiler, Gronig, Osebach und Oberthal, Innweiler, Elmeren, Bliesen, Niederhofen, Winterbach, Alzweiler und Marpingen, endlich
- von dem Canton Ottweiler, die Gemeinden Werschweiler, Dörenbach, Wethshausen, Steinbach, Niederlinxweiler (oder Niederlinnweiler), Remmesweiler, Mainzweiler und Urexweiler
Mit allen Eigenthums= und Landes=Hoheitsrechten unter dem 9ten dieses Monats überwiesen worden sind;
so haben Wir hierauf beschlossen, von gedachten Landestheilen sammt deren Zugehörungen Besitz ergreifen zu lassen. Indem Wir nun solches thun, verlangen Wir von sämmtlichen Einwohnern und Unterthanen, wie auch von allen angestellten Dienern, das sie Uns, ihrem nunmehrigen Landesherrn, treu und gehorsam und zur Erfüllung der ihnen gegen Uns obliegenden Pflichten bereit und willig seyen, und hierdurch ihre Unterthänigkeit beweisen. Wir werden ihnen dagegen Unsern Landesherrlichen Schutz und Unsere Gnade und Vorsorge durch unpartheyische Rechtspflege und ungestörte Religionsfreyheit gleich Unsern übrigen Unterthanen, angedeihen lassen. Die dermahlen angestellte Local=Beamte, welche treu die ihnen anvertrauten Stellen verwalten, bleiben provisorisch in ihren Dienststellen. Wir haben Unserem Obristlieutnant Emil von Coburg, und Unserm Landesregierungsrathe Johann Friedrich Eusebius Lotz, die Besitznahme übertragen, und es haben daher die sämmtlichen Unterthanen den von diesen in Unserm Namen getroffen werdenden Anordnungen und Einrichtungen schuldige Folge zu leisten.
Zu[r] Urkunde dessen haben Wir gegenwärtiges Patent eingenhändig unterschrieben, und mit Unserm herzoglichen Siegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben Coburg zur Ehrenburg, den 11ten September 1816
Ernst, H.z.S.C.S
Quelle:
Jan Fickert
Josef Dreesen „Das Fürstenturm Lichtenberg (1816 – 1832) im Vormärz“